Ihr Kind hat keinen Kitaplatz bekommen? Wir helfen Ihnen!


Anfrage​



Falls Ihnen bei der Durchsetzung eines Betreuungsplatzes Kosten und Aufwand entstanden sind (dazu gehören auch die Rechtsanwaltskosten), machen wir diese geltend und setzen für Sie Schadenersatzansprüche durch.

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Sie füllen das Formular mit Hilfe unseres Online Assistenten aus.

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Wir prüfen Ihre eingereichten Dokumente und den rechtlichen Sachverhalt.

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Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf und klären offene Punkte.

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Wir übergeben an unsere Partnerkanzlei.


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Sie senden die von uns erstellten und geprüften Unterlagen an Ihren Anwalt unserer Kooperationskanzlei.

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Ihr Rechtsanwalt reicht den Antrag bei Gericht ein.

 


KitaplatzNRW



Gemessen am Betreuungsbedarf fehlen laut einer aktuellen Studie im kommenden Jahr in Nordrhein-Westfalen knapp 102.000 Kita-Plätze. Der seit 2013 in Deutschland geltende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz lässt sich also auch im Jahr 2023 nicht erfüllen.


Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Dabei entbindet Fachkräftemangel die Kommune nicht von der Pflicht, anspruchsberechtigten Kindern einen Kindergartenplatz anzubieten.


Wir helfen, wenn Sie keinen Kitaplatz bekommen haben, Ihnen die Wartelisten und Vergabekriterien intransparent erscheinen oder Behörden sich quer stellen und Ihnen eine Betreuung anbieten, die zu weit entfernt vom Wohnort ist! Bis der Fall vor Gericht geht, übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr und übergeben auch an unsere Fachanwälte.


Was können wir für Sie tun?

Wir verteilen zwar keine Kitaplätze, aber wir helfen Ihnen mit ganzem Einsatz dabei, einen Kitaplatz einzuklagen, wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben.
Auch wenn der Ihnen zugeteilte Kitaplatz weiter entfernt ist, als für Sie zumutbar ist, können unsere Anwälte Umständen einen näher gelegenen Platz durchsetzen. 
 

Was kostet das?


Die meisten Eltern haben Angst vor Kosten, die durch anwaltliche Unterstützung entstehen könnten und verzichten daher auf die Durchsetzung ihrer Rechte. Das muss nicht sein! Bei uns können Sie den Anspruch kostenfrei prüfen lassen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und unsere Anwälte Aussicht auf Erfolg sehen, übernehmen wir von Kitaplatznrw das gesamte Kostenrisiko bis zum Schluss!

Was müssen Sie tun?

Ein wenig müssen Sie uns dabei unterstützen. Wir brauchen unbedingt alle erforderlichen Nachweise, um den Anspruch für Ihr Kind erfolgreich durchzusetzen. Aber keine Angst, das sind nicht viele:
Einen Nachweis über die erfolgte Anmeldung bei einer Kita
Die schriftliche Absage des Kitaplatzes und
Nachweise über Ihre Kommunikation mit dem Jugendamt.

Was können Sie erwarten?

Wenn Sie alles Erforderliche getan haben, dann werden wir vermutlich erfolgreich vor Gericht gehen und den Kitaplatz oder eine zumutbare Betreuung für Ihr Kind einklagen. Falls Ihnen bei der Durchsetzung eines Betreuungsplatzes Kosten und Aufwand entstanden sind (dazu gehören auch die Rechtsanwaltskosten), machen wir diese geltend und setzen für Sie Schadenersatzansprüche durch. 

Wie kann man einen Fall einreichen?

Füllen Sie einfach das Anfrageformular aus und senden es ab. Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit unserer Einschätzung zum besten weiteren Vorgehen. Wir können Sie optimal beraten, wenn wir alle erforderlichen Informationen von Ihnen bekommen. >>Infos hier . Natürlich können Sie auch später noch Dokumente hochladen oder uns per mail schicken, wenn Sie diese gerade nicht zur Hand haben.


Wir helfen kostenlos!
 


Egal, ob Sie sich nur beraten lassen, einen Antrag einreichen oder Widerspruch einlegen lassen wollen oder auch den Klageweg mit unserer Hilfe beschreiten wollen: Unser Service bleibt für Sie kostenlos, sofern wir Aussicht auf Erfolg sehen, Ihren Wunsch durchzusetzen. Bei Rechtsschutzversicherten übernimmt der Versicherer zunächst die Kosten. Aber wir verzichten in jedem Fall auf eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung. In fast allen Fällen, in denen der Rechtsanspruch besteht, übernimmt der Staat die Kosten des Verfahrens, da er in aller Regel unterliegen wird.


Der beste Weg zum Kitaplatz

 Der Weg zum Kitaplatz klingt für viele Eltern nach Kampf und Bürokratie und das macht vielen Angst. Selbst, wenn Deutsch die Muttersprache ist, sind Anträge und Behördendeutsch nicht immer leicht zu verstehen. Aber wenn man ein paar Dinge vorher bedenkt und einplant, ist es gar nicht so schwer.
Wir möchten Ihnen Tipps geben, die für Sie wichtig sind lange bevor Sie Unterstützung von unseren Anwälten benötigen. 

  • Planen Sie frühzeitig mit Ihrem Partner, wie das Arbeitsleben mit Kind aussehen soll: ab wann und zu welchen Zeiten möchten Sie beide wieder arbeiten?
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Unterstützung er anbieten kann.Überlegen Sie, ob es ein Kitaplatz sein muss oder ob für Sie auch eine Tagesmutter als Betreuung in Frage kommt.
  • Wann ist die voraussichtliche Einschulung Ihres Kindes geplant?
  • Wer könnte wann und bis zu welcher Entfernung statt Ihnen einmal das Kind abholen? 
  • erfragen Sie, wie und an Ihrem Wohnort die Anmeldung erfolgt. Manche Kommunen haben ein Anmeldeportal, andere benötigen schriftliche Anmeldungen, viele haben Online-Angebote. Achten Sie auch auf Anmeldefristen, damit Sie nicht aus Versehen zu spät für das laufende Jahr anmelden.
  • Es ist für evtl. spätere Auseinandersetzungen wichtig, dass man alle Aktivitäten belegen kann. Deshalb sollten Sie nach Möglichkeit Mails aufbewahren, Schriftstücke kopieren und Screenshots abspeichern. Bei Telefonaten sollten Ansprechpartner, Datum, Zeit und Auskunft kurz notiert werden.

All diese Punkte werden Ihnen später die Kommunikation mit den Behörden erleichtern. Sie wissen bereits, was geht und was nicht und werden damit auch zu einem besseren Ansprechpartner für das Jugendamt.

Was mache ich bei Funkstille im Jugendamt?

 Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: in manchen Kommunen kann nur jedem 5. Kind ein Kitaplatz zugeteilt werden. Der Grund ist dann keine böswillige Behörde, sondern einfach die Tatsache, dass ein Mangel herrscht - es gibt einfach nicht genug Plätze!
Wenn Sie also vom Jugendamt nur Schweigen ernten und Sie bei Anrufen vielleicht nur vertröstet werden mit einem Verweis auf die Warteliste, dann wird es Zeit zu handeln. Damit wollen wir nicht zum Sturm auf das Amt aufrufen, aber wie jeder Mensch haben auch Menschen in den Jugendämtern Bearbeitungsprioritäten und da kann es nicht schaden, sich freundlich, aber hartnäckig regelmässig mit einer Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter in Erinnerung zu rufen. Am besten tragen Sie sich dafür einen wiederkehrenden Termin in Ihrem Kalender ein. Wenn Ihnen das schwer fällt, dann rufen Sie sich vor Augen, dass Sie bzw. Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Sie fordern also keine Gefälligkeit.





Jetzt kommen wir ins Spiel

 All Ihre nette Hartnäckigkeit hat nichts gebracht? Es passiert einfach weiterhin nichts und selbst Ihre (schriftliche) Mitteilung an das zuständige Jugendamt, dass sie bereit sind, den juristischen Weg zu gehen, ist verpufft? Oder Sie haben gar eine Ablehnung erhalten?
In all diesen Fällen stehen wir sofort für Sie zur Verfügung. Sie können Ihre Anfrage über das Formular auf dieser Webseite senden, uns eine E-Mail (Mail) schicken oder auch gerne anrufen (Telefonnummer oder Link zum Kontaktformular?). Wir helfen Ihnen und sagen Ihnen, was Sie als nächstes tun können und auch, was aus unserer juristischen Sicht angeraten ist. 
Je vollständiger Ihre Informationen und Unterlagen sind, desto verlässlicher und schneller können wir Sie beraten. Deshalb: geben Sie uns möglichst alle Informationen zum Fall, die Sie zur Hand haben. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Daten höchst vertraulich behandeln und sofort vernichten, wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, unsere Dienste nicht in Anspruch zu nehmen.
Wir prüfen im nächsten Schritt Ihre Unterlagen, kontaktieren Sie, falls wir nicht Informationen von Ihnen benötigen und treffen dann eine Erfolgseinschätzung. Wenn wir die Voraussetzungen für eine Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz als erfüllt ansehen, legen wir los. Und Sie können sich beruhigt zurücklehnen - es entstehen keine Kosten und Sie müssen (fast) nichts mehr tun!

Wie geht es dann weiter?

 Sie als Eltern haben meistens eine Deadline, nämlich Ihren ersten Arbeitstag, vor Augen und deshalb nicht alle Zeit der Welt, auf den Betreuungsplatz für Ihr Kind zu warten. Deshalb werden wir in der Regel Ihren Anspruch im Eilverfahren durchzusetzen versuchen. Mit einem Gerichtsbeschluss haben wir dann das passende Mittel, die Behörden dazu zu bewegen, einen Kitaplatz für Sie zu finden. Das klappt in den meisten Fällen tatsächlich und sollten die Behörden tatsächlich einmal nicht Inder läge sein, Ihnen einen Platz bereitstellen zum könne, entsteht dadurch automatisch ein Sekundäranspruch in Form eines Schadenersatzes - so entschied der Bundesgerichtshof im Oktober 2016. Danach können Sie sowohl Mehrkosten durch anderweitigen Betreuungsaufwand Ihres Kindes geltend machen als auch einen eventuell entstandenen Verdienstausfall, weil Sie nicht, wie geplant, Ihre Arbeit antreten konnten. Sogar ein Ersatz erhöhter Kosten wegen weiter Anfahrtswege zu einer entfernteren Kita kann man wiederbekommen. Sie sehen, es lohnt sich wirklich.

Noch mal zu den Kosten

 Die meisten Fragen, die wir erhalten, betreffen Ängste vor entstehenden Kosten. Diese Sorge können wir Ihnen nehmen: unser Service ist bei entsprechender Erfolgsaussicht für Eltern kostenlos. Wir treten in diesen Fällen als Prozesskostenfinanzierer auf und übernehmen somit das gesamte Prozesskostenrisiko, sofern Sie nicht ohnehin über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. In diesen Fällen nehmen wir diese in Anspruch, verzichten Ihnen gegenüber auf die Selbstbeteiligung. Wir glauben, das sind überzeugende Argumente, nicht auf Ihr gutes Recht zu verzichten!