AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Projekt kitaplatznrw.de


Stand: August 2023

§ 1 Leistungsbeschreibung
Die SP Circle GmbH, im Weiteren SP Circle genannt, ist Betreiberin des Portals kitaplatznrw.de. SP Circle übernimmt für Sie (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) im Rahmen des Projektes kitaplatznrw.defolgende Leistungen:
1.1 Durch die angebotenen Prozessfinanzierungs-, Vermittlungs- und Beratungsleistungen unterstützt SP Circle die Nutzer im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zu den vorgenannten Sachverhalten. Dies gilt sowohl für Nutzer mit Rechtsschutzversicherung als auch für Nutzer, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
1.2 Für Nutzer mit Rechtsschutzversicherung gilt: Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung werden durch SP Circle nicht ersetzt, sondern nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 7.1 dieser AGB ergänzt (z. B. durch Übernahme der Selbstbeteiligung).
1.3 Sofern Nutzer über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, finanziert SP Circle gemäß Ziffer 7.2 dieser AGB die Wahrnehmung der Rechte des Nutzers im Rahmen der Widerspruchs- und Klageverfahren.
1.4. Ergänzend beinhaltet die Dienstleistung der SP Circle u.a. folgende Maßnahmen:
• Aktualisierung (soweit erforderlich und möglich) der Unterlagen und Informationen des Nutzers und Übermittlung derselben an die Partnerkanzlei Schumacher & Partner, Düsseldorf;
• Bereitstellen einer technischen Infrastruktur über das Portal kitaplatznrw.de für den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen der Partnerkanzlei und dem Nutzer.


§ 2 Anmeldung bei kitaplatznrw.de
2.1 Mit der Inanspruchnahme unseres Dienstes „Platz Einklagen“ sowie dem Klicken des Buttons „Absenden“ am Ende des Prozesses auf kitaplatznrw.de geben Sie noch kein Angebot zum Abschluss eines Auftrages ab. SP Circle wird Ihren Fall zuerst anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen prüfen und gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen anfordern. Schätzt die SP Circle Ihren Fall als erfolgsversprechend ein, wird die SP Circle Ihnen ein entgeltliches Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Empfehlung einer Partnerkanzlei zur Durchsetzung Ihres Anspruches auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes unterbreiten. Zur Annahme des Angebotes gilt eine Annahmefrist von drei Werktagen. Die Annahme erfolgt durch das Klicken des Buttons „Angebot kostenpflichtig annehmen“. SP Circle wird ihre Tätigkeiten erst aufnehmen, sobald die Zahlung der vollständigen Bearbeitungsgebühr eingegangen ist. 
2.2. Beauftragen Sie unsere Partnerkanzlei, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Wir verpflichten uns, Sie von den Kosten dieser Partnerkanzlei nach der unter § 7 ausgeführten Regelung freizustellen (Prozessfinanzierung). Wenn Sie die von uns empfohlene Partnerkanzlei nicht innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss im Rahmen unserer Prozessfinanzierung beauftragen, sind wir berechtigt, den Auftrag innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche zu kündigen.
2.3. Die Anmeldung bei kitaplatznrw.de ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Minderjährigen und anderen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande. Erfährt SP Circle während der laufenden Tätigkeit von der Minderjährigkeit, ist SP Circle berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur Genehmigung sofort einzustellen.
2.3.2 Die Registrierung eines Nutzers ist nur einmalig zulässig. Die mehrmalige Registrierung unter verschiedenen Namen ist ausdrücklich nicht gestattet. Mitgliedskonten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Sie dürfen auch nicht durch andere Personen, z. B. durch Weitergabe des Passworts, genutzt werden.
2.3.3 Sie sind verpflichtet, die bei der Online-Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern, sind Sie verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an info@kitaplatznrw.de unter Angabe der Fallnummer mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Angaben zur Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und zur Rechtsschutzversicherung.
2.4 Verstöße gegen vorstehende Regelungen berechtigen SP Circle zur fristlosen Kündigung der Vertragsbeziehungen und zur sofortigen Löschung des Benutzerkontos von der Plattform ohne Angaben von Gründen.

§ 3 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
3.1 Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist startet ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
3.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die SP Circle (SP Circle GmbH, Heesenstraße 70, 40549 Düsseldorf; E-Mail: info@kitaplatznrw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.3 Folgen des Widerrufs: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, kann die SP Circle nach dem Gesetz (§ 357 Abs. 8 BGB) einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen. Darauf verzichtet allerdings die SP Circle. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt eine Zahlung an die SP Circle leisten. Auch dann nicht, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
3.4 Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, muss die SP Circle Ihnen die geleistete Bearbeitungsgebühr erstatten. 
3.5 Muster-Widerrufsformular: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an SP Circle:
An
SP Circle GmbH
Heesenstraße 70
D-40549 Düsseldorf
E-Mail: info@kitaplatznrw.de
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Vorwurf prüfen/Partnerkanzleien/Anwaltsvertrag
4.1 Für Sie sowie für die SP Circle als Prozessfinanziererin ist es wichtig zu wissen, welche Aussichten auf Erfolg in der Angelegenheit bestehen. SP Circle arbeitet dafür mit der Rechtsanwaltskanzlei Schumacher & Partner, Düsseldorf, (nachfolgend auch „Partnerkanzleien“ genannt) zusammen.
4.2 Übernimmt die Partnerkanzlei Ihren Fall, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei prüft dann den Sachverhalt und bewertet ihn juristisch. Diese juristische Bewertung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Durchsetzung Ihres Betreuungsplatzanspruches zu prüfen. Die Kosten der Prüfung übernehmen SP Circle und/oder Ihre Rechtsschutzversicherung. 
4.3 Der Partnerkanzlei gestatten Sie, die SP Circle über die Erfolgsaussichten, sowie den weiteren Verlauf des Verfahrens zu unterrichten (Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht). Die Regelung zur Übernahme der Kosten der Partnerkanzlei finden Sie in § 7 dieser AGB.
4.4 Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens durch die Partnerkanzlei ergriffen werden, entscheiden Sie in Absprache mit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei. Dabei können Sie sich auch gegen die Empfehlung der Partnerkanzlei entscheiden oder andere Anwälte beauftragen. Bitte beachten Sie aber, dass die SP Circle die Prozessfinanzierung nur dann fortführt, solange Sie durch Schumacher & Partner vertreten werden. Entscheiden Sie sich gegen die weitere Vertretung durch unsere Partnerkanzlei, ist die SP Circle dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
§ 5 Verpflichtungen des Nutzers
5.1 Um Ihre Interessen möglichst gut wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Partnerkanzlei umfassend über den Sachverhalt informiert wird. Sie sind daher verpflichtet, die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei bei der anwaltlichen Vertretung in der streitigen Angelegenheit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und zu informieren. Insbesondere sind Sie verpflichtet, der Partnerkanzlei die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen/Daten (etwa die schriftliche Vollmacht, vorhandene Bescheide, sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, Angaben zur Rechtsschutzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Erkennen Sie im weiteren Verlauf der Angelegenheit, dass die von Ihnen übermittelten Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, sind Sie verpflichtet, die Partnerkanzlei und SP Circle unverzüglich per E-Mail zu informieren und die Informationen zu vervollständigen bzw. zu berichtigen.
5.2 Nachdem Sie der Partnerkanzlei Vollmacht erteilt haben, sind Sie verpflichtet sämtliche direkte Verhandlung/Korrespondenz mit dem Jugendamt und anderen Behörden zu unterlassen. Insbesondere sind keine Zahlungen, ohne vorherige Rücksprache mit der Partnerkanzlei, zu leisten. Sie sind ferner verpflichtet, die Partnerkanzlei und die SP Circle unverzüglich per E-Mail zu informieren, wenn Sie Post seitens des Jugendamtes und anderen Behörden erhalten haben oder diese mit Ihnen in Verbindung treten.
5.3 Sie ermächtigen Ihre Partnerkanzlei, Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen. Sollten Sie uns nach Aufforderung die angeforderten Unterlagen/Informationen nicht zeitnah übermitteln, sind wir berechtigt, den Auftrag nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist (mind. 7 Tage) zu kündigen. Ihr Anspruch auf Prozessfinanzierung entfällt, wenn Sie über die Platzannahme nicht unverzüglich (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen) unsere Partnerkanzlei informieren und durch diese Verzögerung die Kostentragungspflicht nicht der Gegenseite auferlegt wird.
5.4 Sie verpflichten sich, sich während der Tätigkeit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei in derselben Betreuungsplatzangelegenheit durch keine weitere Stelle (z. B. einen anderen Anwalt) gegenüber der Gegenseite vertreten zu lassen und auch keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten. Die Gegenseite müssen Sie im Falle einer Kontaktaufnahme darauf hinweisen, dass die weitere Rechtsverfolgung ausschließlich bei der beauftragten Partnerkanzlei liegt.
§ 6 Kosten für Prozessfinanzierungsleistungen der SP Circle
Alle Prozessfinanzierungsleistungen der SP Circle sind durch die Bearbeitungsgebühr abgegolten. Insbesondere müssen Sie an SP Circle keine Provision/Erfolgsbeteiligung o.ä. zahlen. Auch dann nicht, wenn Ihnen ein Betreuungsplatz durch Dritte (Jugendamt, Kita, Tagespflegeperson o.ä.) angeboten wird und Sie dieses Angebot annehmen.
§ 7 Kosten der Partnerkanzlei / Kosten eines Rechtsstreits
Für die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsdurchsetzung auf einen Platz zur frühkindlichen Förderung gilt folgendes:
7.1 Nutzer mit Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten der Partnerkanzlei sowie auch die Kosten des Rechtsstreits über die Rechtsschutzversicherung abgewickelt. Das heißt, dass die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei die Rechtsschutzversicherung zur Kostendeckung auffordert und dann auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung abrechnet. In diesem Fall übernimmt die SP Circle die Kosten der Selbstbeteiligung. Ein darüberhinausgehender Freistellungsanspruch gegenüber der SP Circle besteht für Nutzer mit Rechtsschutzversicherung nicht.
7.2 Nutzer ohne Rechtsschutzversicherung
7.2.1 Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, übernimmt SP Circle für Sie die Prozessfinanzierung, indem SP Circle Sie von etwaigen Kostenansprüchen freistellt, die gegen Sie als Nutzer geltend gemacht werden. Das betrifft zunächst die Kosten der Prüfung der Erfolgsaussichten der Anspruchsdurchsetzung durch die Partnerkanzlei. Des Weiteren übernimmt die SP Circle die Prozessfinanzierung, solange die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei ein weiteres Vorgehen und die jeweiligen Verfahrensschritte für erfolgversprechend erachtet. Konkret werden folgende Kosten übernommen: Die Kosten des eigenen Anwalts, die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die Gerichtskosten (nachfolgend auch „Kostenfreistellungszusage“ genannt). Darüberhinausgehende Kosten, insbesondere Gutachterkosten oder Entschädigungen für Beiladungen, werden nicht übernommen.
7.2.2 In dem vorstehenden Umfang übernimmt SP Circle im Einzelfall auch dann die Prozessfinanzierung für Sie, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert hat oder wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Fortführung des Verfahrens ablehnt, weil sie dem Verfahren keine Erfolgsaussichten beimisst.
7.2.3 Im Rahmen des Verfahrensverlaufs kann es dazu kommen, dass die Erfolgsaussichten neu bewertet werden müssen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Tatsachen bekannt werden, die der Partnerkanzlei bislang nicht bekannt waren. Haben weitere Verfahrensschritte nach Ansicht der Partnerkanzlei keine überwiegenden Erfolgsaussichten, ist die SP Circle zu einer weitergehenden Prozessfinanzierung nicht verpflichtet.
7.2.4 Wenn die SP Circle die Prozessfinanzierung des nächsten Verfahrensschritts ablehnt, teilt SP Circle dies Ihnen und der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei mit. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt SP Circle. Wenn Sie ohne Prozessfinanzierung den nächsten Verfahrensschritt einleiten wollen, erfolgt dies dann ohne Kostenfreistellungszusage der SP Circle.
7.2.5 Vorausabtretungsklausel 
Bei erfolgreicher außergerichtlicher Abwehr oder erfolgreichem Ausgang des Verfahrens hat die Gegenseite die entstandenen Kosten in gesetzlicher Höhe zu tragen (Verzugsschadensanspruch/prozessualer Kostenerstattungsanspruch). Jegliche Kostenerstattungsansprüche, die im Rahmen des Rechtsstreites entstehen, treten Sie an die SP Circle ab. 
 
7.3 Vergleich
Schlagen Gerichte oder Jugendämter einen Vergleich vor, steht es Ihnen frei, diesen Vergleichsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Sie sollte sich dazu aber in jedem Fall von der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei beraten lassen.
§ 8 Dauer des Auftrags / Kündigung
8.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn das Betreuungsplatzverfahren beendet ist, mit Ihrer Zustimmung ein Vergleich geschlossen wurde oder wenn die SP Circle (ggf. nach Mitteilung der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei) nach pflichtgemäßem Ermessen der Fortführung des Verfahrens keine überwiegenden Erfolgsaussichten beimisst und Sie hierüber informiert.
8.2 SP Circle steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass Ihre tatsächlichen Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person und/oder zum Betreuungsbedarf/ Beschäftigungsverhältnis und/oder unvollständige Übermittlung von Dokumenten).
8.3 SP Circle steht ferner ein Kündigungsrecht zu, wenn Sie Ihren Anspruch auf einem anderen Weg verfolgen (z. B. mit Hilfe eines anderen Prozessfinanzierers oder mit Anwälten, die keine Anwälte einer Partnerkanzlei sind).
 
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf der Webseite kitaplatznrw.de, sowie bei Abschluss und im Rahmen der Durchführung des Prozessfinanzierungsvertrages, finden Sie in der Datenschutzerklärung, innerhalb der Webseite kitaplatznrw.de

§ 10 Schriftform und anwendbares Recht
10.1 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
10.2 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
 
§ 11 Änderungen der AGB
11.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in wirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
11.2 Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.
11.3 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Die SP Circle wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.